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Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten Ihnen hier typische Fragen zur physiotherapeutischen Behandlung bei PhysioWorks

Muss ich unbedingt einen Termin vereinbaren?

Ja. Terminvereinbarungen sind dringend notwendig damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft. Dafür rufen Sie einfach unter 07720.33526 an
oder nutzen unser Kontaktformular .

Außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder während wir uns in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Bis wann kann ich einen Termin absagen?

Unsere Patienten erhalten feste Behandlungstermine. Wartezeiten sind daher auf ein Minimum reduziert.

Wir bitten Sie deshalb, nur in dringenden Fällen abzusagen, Montag bis Donnerstag spätestens bitte 24 Std. vor Ihrem Behandlungstermin.

Wie sage ich einen Montagstermin ab?

Bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung spätestens am Freitag.

In dringen Fällen am Wochenende nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Was muss ich mitbringen?

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)

  • Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)

  • Ihren Terminplaner

  • Rezeptgebühr siehe hier oder ggf Befreiungskarte siehe hier

  • Zu jeder Behandlung ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken (80 x 140 cm oder größer)

Bis wann muss ich zu einem Behandlungstermin erscheine?

Bitte erscheinen Sie wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis.
Ein verspäteter Behandlungsbeginn kann aufgrund des engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt werden.

Muss ich alle Termine aus einem Rezept vereinbaren?

Ja. Es müssen komplett alle Termine aus dem Rezept vereinbart werden.

INFORMATIONEN FÜR GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN

Behandeln Sie auch gesetzlich versicherte Patienten?

Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.

Dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Warum kann es vorkommen, dass ich mit meinem Rezept nochmals zum Arzt muss?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das es sein kann, ein vorgelegtes Rezept ist nicht ohne weiteres akzeptabel. Es muss dann durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, sodass das Rezept bei der Krankenkasse abrechnungsfähig wird.

Wie lange ist die Gültigkeit des Rezeptes

Der G-BA hat die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung von 14 auf 28 Tage verlängert. Ein möglicher Terminstau soll in den Praxen entgegengewirkt werden. Die Sonderregelung gilt vom 1. Juli bis zum 30. September 2020. Mit Inkrafttreten der Heilmittelrichtlinie zum 1. Oktober 2020 wird die Frist von 28 Tagen dann regelhaft gelten.

Wie lange dürfen Pausen zwischen Behandlungen sein?

Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept seine Gültigkeit.

Warum wird eine Rezeptgebühr/Eigenbeteiligung fällig?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett. 
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einziehen.

Wie hoch ist die Rezeptgebühr?

Die Zuzahlung berechnet sich wie folgt:

  • 10,00 Euro pro Verordnung

  • + 10% des gesamten Behandlungspreises

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.

Ich habe eine Befreiung zur Zuzahlungspflicht - was ist zu tun?

Bitte bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Kann ich zu einem Rezept auch etwas hinzubuchen?

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.

INFORMATIONEN FÜR PRIVAT PATIENTEN

Behandeln Sie auch Privatversicherte Patienten?

Ja. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Honorarvereinbarung - Wie funktioniert das?

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Was ist gegebenenfalls zuzuzahlen? 

Bitte nehmen Sie vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Der Kostenrahmen und eine event. Eigenbeteiligung ist abzuklären. Diese ist tarifabhängig.

Wie kann ich die Behandlung mit meiner privaten Krankenkasse abrechnen?

Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.

Welche Preise gelten für Privatpatienten?

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,4%.

Rezeptgebühr
Befreiung
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